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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluß:

Alle unsere Leistungen erfolgen auf Grund unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“). Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Etwaigen anderslautenden Bedingungen unserer Vertragspartner wird hiermit widersprochen.

Wir betreiben eine Funkzentrale für Taxidienste unter Rufnummer „31300“ für Wien. Wir treten ausschließlich als Vermittler von Beförderungsleistungen auf und bemühen uns in diesem Sinn, eine Beförderungsleistung für unseren Vertragspartner zu vermitteln. Diese Beförderungsleistungen werden durch selbständige Taxiunternehmer, die unter der von uns registrierten Marke „31300“ fahren, erbracht. Der Vertrag über die Beförderungsleistung kommt nicht mit uns, sondern direkt zwischen dem jeweiligen Taxiunternehmer und dem Fahrgast bzw demjenigen, der den Vertrag über die Beförderungsleistungen für einen Dritten oder für einen Botentransport schließt, zustande.

Die Buchung der von uns vermittelten Beförderungsleistung kann per Telefon über die Wiener Telefonnummer (01) 31300 oder über unsere Website unter www.taxi31300.at erfolgen. Wir behalten uns die Ablehnung einer Vermittlung von Beförderungsleistungen ohne Angabe von Gründen vor.

2. Entgelt und Zahlung:

Unsere Vermittlungsleistungen erfolgen gegenüber demjenigen, der die Beförderungsleistung in Anspruch nimmt bzw bucht, unentgeltlich.

Für die Beförderungsleistungen gelangen grundsätzlich die am Tage der Beförderungsleistung in Geltung stehenden Tarife für das Tarifgebiet des Bundeslandes Wien zur Verrechnung. Die Beförderungsleistung wird direkt mit dem jeweiligen, die Beförderung leistenden, Taxiunternehmer verrechnet. Auf Verlangen hat der Fahrgast nach der Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung idgF das Recht, von diesem eine ordnungsgemäße Rechnung, welche insbesondere die Angaben der Wegstrecke, des Fahrpreises, des Datums, des Taxikennzeichens sowie die Stampiglie des Taxiunternehmers und die Unterschrift des Taxilenkers enthalten muss.

3. Zahlungskarten und Gutscheine:

Die Beförderungsleistungen der von uns vermittelten Taxiunternehmer, die im Bundesland Wien unter der Rufnummer „31300“ Beförderungsleistungen erbringen, können auch mittels der von uns ausgestellten Gutscheine oder von uns ausgestellten Zahlungskarten bezahlt werden. Diese Zahlungskarten und Gutscheine können bei uns per Telefon, mittels Bestellkarte oder über unsere Website unter www.taxi31300.at bestellt werden.

Gutscheine werden in bestimmter Höhe ausgestellt und werden im Vorhinein von uns verrechnet. Werden Beförderungsleistungen beim jeweiligen Taxiunternehmen mittels Zahlungskarten bezahlt, erfolgt die Verrechnung über uns, nach unserer Wahl, in monatlichen oder quartalsweisen Abständen im Nachhinein. Bei Zahlungskarten haben wir das Recht, die Möglichkeit der Bezahlung von Beförderungsleistungen einzustellen, falls der Vertragspartner trotz Mahnung und Nachfristsetzung die offenen Ansprüche nicht begleicht. Im Fall eines Missbrauches kann die Möglichkeit der Bezahlung von Beförderungsleistungen sofort – d.h. ohne vorangehende Mahnung oder Fristsetzung - eingestellt werden.

Die an den Vertragspartner übergebenen Gutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderung unser alleiniges Eigentum. Die Gesamtforderung ist sowohl unsere Forderung aus der Lieferung der Gutscheine als auch aus sonstigen Rechtsgründen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher unserer Forderungen durch den Vertragspartner. Sofern der Vertragspartner mit Zahlungen in Verzug gerät, sind wir jederzeit berechtigt, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Gutscheine herauszuverlangen. Eine Klageführung auf den Kaufpreis oder einen Teilbetrag berührt unseren Eigentumsvorbehalt nicht. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir jedenfalls auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, kann der Vertragspartner über die Ware nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung verfügen. Im Falle der Verfügung über die Ware erwerben wir automatisch sämtliche Forderungen und Ansprüche, welche dem Vertragspartner aus der Verfügung über die Ware zustehen.

Gutscheine können nach unserer Wahl zeitlich befristet sein. Bei einer zeitlichen Befristung wird die Gültigkeitsdauer auf den Gutschein aufgedruckt. Während der Befristung kann der Gutschein vom Vertragspartner verwendet werden. Nach Ende der Befristung kann der Vertragspartner das Guthaben schriftlich zurückfordern. Macht der Vertragspartner von dieser Möglichkeit nicht innerhalb von drei Monaten ab Ende der Befristung Gebrauch, verfällt der Anspruch des Vertragspartners.

4. Rücktrittsrecht bei der Bestellung von Zahlungskarten und Gutscheinen:

Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes können von einem im Fernabsatz (d.h. per Telefon, Fax, Bestellkarte oder über unsere Website) geschlossenen Vertrag über die Bestellung von Zahlungskarten oder Gutscheinen innerhalb von sieben Werktagen zurücktreten. Samstage gelten nicht als Werktage. Der Rücktritt kann ohne Angaben von Gründen in schriftlicher Form (zB per e-Mail oder Fax) oder durch Rücksendung der Gutscheine oder der Zahlungskarten erfolgen. Die Rücktrittsfrist beginnt mit deren Erhalt zu laufen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung oder die Gutscheine bzw die Zahlungskarten innerhalb dieser Frist abgesendet werden. Die Rücktrittserklärung bzw die Retournierung der Gutscheine oder Zahlungskarten hat (ebenso wie sonstige Fragen oder Beanstandungen) an folgende Adresse zu erfolgen: Taxi 31300 VermittlungsgmbH., Edelhofgasse 27, 1180 Wien, e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Fax: (01) 470 23 55. Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der Gutscheine bzw Zahlungskarten statt. Die Gutscheine bzw Zahlungskarten sollten in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurück geschickt werden. Bei Gutscheinen oder Zahlungskarten, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben bzw. einbehalten. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten unseres Vertragspartners. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten.

5. Aufrechnungsverbot:

Eine Aufrechnung von Gegenforderungen gegen unsere Forderungen, insbesondere Forderung aus der Bestellung von Gutscheinen oder Zahlungskarten, ist (außer in den gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen) nicht zulässig, es sei denn, wir würden eine solche Aufrechnung ausdrücklich im Einzelfall ziffernmäßig schriftlich anerkennen.

6. Haftung:

Unsere Angaben über Wartezeiten oder Ankunftstermine sind unverbindlich. Wir haften nicht für allfällige Verspätungen. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz wegen verspäteter Abholung des Vertragspartners durch den Taxiunternehmer oder verspäteter Ankunft am Zielort sind uns gegenüber ausgeschlossen.

Unsere Haftung erstreckt sich auf die ordnungsgemäße Auswahl der Taxiunternehmen und die Weiterleitung von Bestellungen und sonstigen Willenserklärungen zwischen dem Vertragspartner und dem vermittelten Taxiunternehmen und gegebenenfalls umgekehrt.

Für Unternehmer gilt: In jedem Fall haften wir nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits. Schadenersatzansprüche, insbesondere anstatt von Gewährleistungsansprüchen geltend gemachte, verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Käufers von Schaden und Schädiger. Für Verbraucher gilt: Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, ausgenommen für Personenschäden, ausgeschlossen.

7. Befreiung von der Erfüllung von Vertragsabschlüssen:

Höhere Gewalt und deren Folgen befreien uns von der Verpflichtung zur Vermittlung von Beförderungsleistungen. Der Vertragspartner ist auch ausdrücklich damit einverstanden, dass höhere Gewalt und deren Folgen auch die Taxiunternehmer von der Verpflichtung zur Beförderung befreit. Unter höhere Gewalt fallen ausdrücklich auch Verkehrsstaus.

8. Datenschutzerklärung:

Bei Aufnahme einer Buchung einer Beförderungsleistung (sowohl per Telefon unter der Wiener Rufnummer (01) 31300 als auch über unsere Website unter www.taxi31300.at) werden persönliche Daten unserer Vertragspartner, wie Titel, Vor- und Nachname (gegebenenfalls auch Firmenname), Start- und Zieladresse, Kontaktinformationen (insbesondere Telefonnummer) sowie etwaige Sonderwünsche (zB Raucher/Nichtraucher) ermittelt und verarbeitet. Hiermit erklärt sich unser Vertragspartner ausdrücklich einverstanden.

Bei der Bestellung von Gutscheinen oder Zahlungskarten werden ebenfalls persönliche Daten ermittelt und verarbeitet. Diese sind Titel, Vor- und Nachname (gegebenenfalls auch Firmenname), (Rechnungs-, Liefer-)Adresse, Kontaktinformationen (Telefon- und Faxnummer, e-Mail-Adresse). Mit der Registrierung auf unserer Website erklärt der Vertragspartner sein Einverständnis, dass wir diese Daten zur Abwicklung der Bestellung, Verrechnung und Lieferung der Gutscheine sowie zur Vereinfachung künftiger Bestellungen erheben, verwenden, verarbeiten und speichern. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden (per e-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ).

9. Unwirksamwerden einzelner Bestimmungen:

Falls diese AGB eine (oder mehrere) Lücke(n) enthält (enthalten) oder eine (oder mehrere) Bestimmung(en) ganz oder teilweise unwirksam ist (sind), bzw. wird (werden), so bleiben die AGB im Übrigen wie auch der Vertragsabschluss wirksam. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung(en) soll(en) eine (entsprechende) dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung(en) am nächsten kommende Bestimmung(en) gelten.

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Es wird die Geltung des Rechts der Republik Österreich vereinbart. Die Anwendung des UNCITRAL-Kaufrechtsübereinkommens 1980 wird ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien.

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt zuständig.

Stand: Juli 2008

 
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