Beschreibung
Sie müssen folgende Voraussetzung zur Ausstellung eines Taxilenkerausweises laut Bundesbetriebsordnung (BGBl. 951) erfüllen:
Führerschein für die Gruppe B (65 Abs. 1 KFG 1967) (kein Probeführerschein) Wenn der Führerschein im Ausland gemacht wurde, dann Bitte auf österreichischen Führerschein umschreiben.
PKW-Fahrpraxis: Mindestens ein Jahr vor Ausstellung des Taxilenkerausweises.
Mindesalter: Das 20. Lebensjahr muß vollendet sein.
Nachweis über „Erste Hilfe Kurs“ (mindestens 6 Stunden)
Nachweis einer Taxilenkerausbildung (Für die Zulassung zur Taxilenkerprüfung ist der Nachweis einer erfolgten Ausbildung erforderlich)
Die Polizei prüft die Vertrauenswürdigkeit. Die letzten 5 Jahre werden erhoben und überprüft
Nach dem absolvierten Kurs müssen Sie eine schriftliche und eine mündliche Prüfung vor einer Prüfungskommission für Wien ablegen.
Die Prüfungsanmeldung muss selbständig in der Fachgruppe 2 Wochen vor Prüfungstermin erfolgen.
Prüfungsort: 1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1 (siehe Infotafel)
Bitte unbedingt Führerschein mitbringen ca. 1 Monat nach bestandener schriftlichen Prüfung können Sie die mündliche Prüfung ablegen. Kosten Prüfung: € 120.-, Wiederholungsprüfung: € 72.- (beides nicht in Kursgebühren enthalten)
(Quelle: WKW Wien – Taxiinnung, keine Gewähr auf Vollständigkeit) Genaue Informationen erhalten Sie in der Taxiinnung.
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